Beitragsordnung

In der Tabelle finden Sie Ihre Beitragsgruppe und die dazu gehörenden Beiträge. Die genannten Beträge gelten für Selbstzahler. Die Jahresbeiträge ermäßigen sich jeweils um 10 €, wenn Sie uns eine Lastschriftermächtigung erteilen.

Beitragsgruppe

 Status

 Jahresbeitrag €


10

Aktives Mitglied

€ 240,00

                                                             

11

Ehepartner oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebender Partner eines aktiven Mitglieds

€ 160,00


12*

Aktives Mitglied ab 18 Jahre in Ausbildung mit mindestens einem aktiven Elternteil

€ 95,00


14*

Aktives Mitglied ab 18 Jahre in Ausbildung ohne aktive Eltern

€ 130,00


20

Jugendliche/r ab 14 Jahre mit mindestens einem aktiven Elternteil

€ 95,00


21

Jugendliche/r ab 14 Jahre ohne aktive Eltern

€ 130,00


25

Familienmitgliedschaft (auf Antrag beim Vorstand)

€ 500,00


30

Kind bis 13 Jahre mit mindestens einem aktiven Elternteil

€ 60,00


31

Kind bis 13 Jahre ohne aktive Eltern

€ 90,00


40

Förderndes Mitglied (ohne Spielberechtigung)

€ 55,00


* jährlicher Ausbildungsnachweis erforderlich

Fälligkeit der Beiträge

Der Jahresbeitrag ist jährlich bis zum 31.1. fällig.  

Neu eingetretene Mitglieder zahlen den Jahresbeitrag, sobald sie die Aufnahmeerklärung des Vorstands erhalten haben. Solange die Beiträge nicht gezahlt sind, besteht keine Spielberechtigung.

Altersgrenzen bei Jugendlichen und Kindern

Kinder und Jugendliche gelten im Sinne dieser Beitragsordnung in dem Jahr als 18 (14, 7) Jahre alt, das auf die Vollendung des 18. (14., 7.) Lebensjahres folgt.

Beispiel: Ein Jugendlicher vollendet am 12.5.2007 das 18. Lebensjahr. Damit fällt er ab dem 1.1. 2008 in die Beitragsgruppe 12 oder 14.

Verzehrbon

Mitglieder der Beitragsgruppen 10, 11, 12 und 14 verpflichten sich zur Abnahme eines Verzehrbons im Wert von € 80,- pro Saison, der spätestens am 15.4. fällig ist. Mit dem Verzehrbon können Speisen und Getränke im Clubhaus erworben werden. Er gilt für eine Saison und ist – auch teilweise – übertragbar aber nicht erstattungsfähig. Für eine Familienmitgliedschaft der Beitragsgruppe 25 sind zwei Verzehrbons im Wert von je 80 € verpflichtend.

Arbeitseinsatz

Mitglieder der Beitragsgruppen 10, 11, 12 und 14 sind zu einem jährlichen Arbeitseinsatz von 4 Stunden im Gegenwert von € 80,- verpflichtet. Der Gegenwert ist spätestens am 15.5. fällig. Er wird, wenn der Arbeitseinsatz geleistet ist, Ende November zurückerstattet. Für eine Familienmitgliedschaft der Beitragsgruppe 25 müssen zwei Arbeitseinsätze von je 4 Stunden im Wert von 80 € geleistet werden. Jugendliche der Beitragsgruppen 20 und 21 und aktive Jugendliche der Beitragsgruppe 25 ab 14 Jahren verpflichten sich zur Mitmachaktion von 2 Stunden pro Jahr. Dabei ist vor allem an leichte Arbeiten zur Unterstützung des Clubhausbetriebs gedacht, wie z. B. Sauberhalten der Terrasse, der umliegenden Anlage und des Gastraums.

Lastschrifteinzug

Die Einzugstermine sind der 31.1. für Mitgliedsbeiträge, der 15.4. für den Verzehrbon und der 15.5. für den Arbeitseinsatz. Ist einer dieser Termine für Banken arbeitsfrei, gilt der nächste darauf folgende Bankarbeitstag. Zu diesen Terminen wird der TCE im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens die fälligen Beiträge einziehen.    

Aufnahme nach dem 31.7. eines Jahres

Der Jahresbeitrag ermäßigt sich im Aufnahmejahr um 50 v. H., wenn die Aufnahme nach dem 31.7. erfolgt. Das gilt auch für den Verzehrbon. Der Arbeitseinsatz ist in vollem Umfang zu leisten.

Kündigung

Die Mitgliedschaft kann zum 31.12. jeden Jahres  schriftlich oder per E-mail  gekündigt werden.

Mahngebühren

Gehen fällige Zahlungen nicht rechtzeitig ein, erhebt der Club folgende Mahngebühren:

1. Mahnung 5 €; 2. Mahnung 10 €, 3. Mahnung 15 €.   


Tennisclub Eppstein e.V.

Der Vorstand    



Zum Ausdrucken der Beitragsordnung bitte auf das PDF-Symbol klicken.

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