In der Tabelle finden Sie Ihre Beitragsgruppe und die dazu gehörenden Beiträge. Das Lastschriftverfahren dient dazu, den ehrenamtlich tätigen Vorstand von vermeidbaren Arbeiten zu entlasten. Deshalb ist gemäß Beitragsordnung bei nicht erteilter Lastschriftermächtigung ein um € 10,00 erhöhter Jahresbeitrag zu zahlen.
Beitragsgruppe
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Status
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Jahresbeitrag €
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10 | Aktives Mitglied | € 230,00 | |
11 | Aktiver Partner | € 150,00 | |
12* | Aktiv ab 18 Jahre in Ausbildung mit aktiven Eltern | € 85,00 | |
14* | Aktives Mitglied ab 18 Jahre in Ausbildung ohne aktive Eltern | € 120,00 | |
20 | Jugend ab 14 mit aktiven Eltern | € 85,00 | |
21 | Jugendliche/r ab 14 Jahre ohne aktive Eltern | € 120,00 | |
25 | Familienmitgliedschaft (auf Antrag beim Vorstand) | € 490,00 | |
30 | Kind bis 13 Jahre mit aktiven Eltern | € 50,00 | |
31 | Kind bis 13 Jahre ohne aktive Eltern | € 80,00 | |
40 | Förderndes Mitglied (ohne Spielberechtigung) | € 45,00 |
* jährlicher Ausbildungsnachweis erforderlich
Der Jahresbeitrag ist jährlich bis zum 31.1. fällig.
Neu eingetretene Mitglieder zahlen den Jahresbeitrag, sobald sie die Aufnahmeerklärung des Vorstands erhalten haben. Solange die Beiträge nicht gezahlt sind, besteht keine Spielberechtigung.
Kinder und Jugendliche gelten im Sinne dieser Beitragsordnung in dem Jahr als 18 (14, 7) Jahre alt, das auf die Vollendung des 18. (14., 7.) Lebensjahres folgt.
Beispiel: Ein Jugendlicher vollendet am 12.5.2007 das 18. Lebensjahr. Damit fällt er ab dem 1.1. 2008 in die Beitragsgruppe 12 oder 14.
Mitglieder der Beitragsgruppen 10, 11, 12 und 14 verpflichten sich zur Abnahme eines Verzehrbons im Wert von € 80,- pro Saison, der spätestens am 15.4. fällig ist. Mit dem Verzehrbon können Speisen und Getränke im Clubhaus erworben werden. Er gilt für eine Saison und ist – auch teilweise – übertragbar aber nicht erstattungsfähig. Für eine Familienmitgliedschaft der Beitragsgruppe 25 sind zwei Verzehrbons im Wert von je 80 € verpflichtend.
Mitglieder der Beitragsgruppen 10, 11, 12 und 14 sind zu einem jährlichen Arbeitseinsatz von 4 Stunden im Gegenwert von € 80,- verpflichtet. Ausgenommen davon sind Mitglieder über 75 Jahre. Der Gegenwert ist spätestens am 15.5. fällig. Er wird, wenn der Arbeitseinsatz geleistet ist, Ende November zurückerstattet. Für eine Familienmitgliedschaft der Beitragsgruppe 25 müssen zwei Arbeitseinsätze von je 4 Stunden im Wert von 80 € geleistet werden. Jugendliche der Beitragsgruppen 20 und 21 und aktive Jugendliche der Beitragsgruppe 25 ab 14 Jahren verpflichten sich zur Mitmachaktion von 2 Stunden pro Jahr. Dabei ist vor allem an leichte Arbeiten zur Unterstützung des Clubhausbetriebs gedacht, wie z. B. Sauberhalten der Terrasse, der umliegenden Anlage und des Gastraums.
Die Einzugstermine sind der 31.1. für Mitgliedsbeiträge, der 15.4. für den Verzehrbon und der 15.5. für den Arbeitseinsatz. Ist einer dieser Termine für Banken arbeitsfrei, gilt der nächste darauf folgende Bankarbeitstag. Zu diesen Terminen wird der TCE im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens die fälligen Beiträge einziehen.
Der Jahresbeitrag ermäßigt sich im Aufnahmejahr um 50 v. H., wenn die Aufnahme nach dem 31.7. erfolgt. Das gilt auch für den Verzehrbon. Der Arbeitseinsatz ist in vollem Umfang zu leisten.
Die Mitgliedschaft kann zum 31.12. jeden Jahres schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden.
Gehen fällige Zahlungen nicht rechtzeitig ein, erhebt der Club folgende Mahngebühren:
1. Mahnung 5 €; 2. Mahnung 10 €, 3. Mahnung 15 €.
Tennisclub Eppstein e.V.
Der Vorstand